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Kinderschutz von A–Z

A

  • ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)

    Der ASD ist eine Abteilung des Jugendamtes eines Kreises oder einer Stadt und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern oder andere Sorgeberechtigte und Familien. Die Mitarbeitenden bieten Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen.   Neben Hilfen und Beratung schützt der ASD jedoch auch Kinder und Jugendliche in Notlagen oder bei einer akuten Gefährdung. 

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B

  • Beratungsangebot nach § 8a SGB VIII

    Die insoweit erfahrene Fachkraft steht Professionen der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII beratend und unterstützend zur Seite. Das Hinzuziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft als beratende und unterstützende Instanz ist für die Gefährdungseinschätzung obligatorisch. Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind die Adressatinnen und Adressaten Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe bei öffentlichen- und freien Trägern, die über Vereinbarungen in den staatlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern eingebunden sind. Der Anlass sind gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung. Das Ziel ist die Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.

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  • Beratungsangebot nach § 8b SGB VIII

    Die insoweit erfahrende Fachkraft nach § 8b SGB VIII stellt ein freiwillig nutzbares Beratungsangebot zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Nach § 8b SGB VIII ist es ein individueller Rechtsanspruch auf Beratung für Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Der Anlass für eine Beratung sind Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Das Ziel ist die Gefährdungseinschätzung mit dem Abschluss der Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

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E

  • Ergänzungspflegschaft

    Eine Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. 

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G

  • Garantenstellung

    Die Garantenstellung ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Sie meint die Pflicht einer Person dafür Sorge zu tragen, dass ein bestimmter Straftatbestand sich nicht verwirklicht.  Ein Garant ist im medizinischen Kontext jede/ jeder, die/ der Patientinnen und Patienten behandelt und aufgrund der fachlichen Kompetenz Verantwortung für das Wohl des Patienten/der Patientin hat. Wenn man seiner Garantenstellung nicht ausreichend nachkommt, kann man sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Unterlassens strafbar machen.

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  • Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII

    Das Verfahren der Gefährdungseinschätzung ist, wie im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, von einem Kooperationsgedanken geprägt und erfordert ein fallabhängiges Handeln. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Fachstellen / Fachdienste und Berufsgruppen / Professionen / Institutionen und Professionen (z.B. Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt, medizinische Fachstellen, Erziehungsberatungsstellen) sollte im Interesse der zu schützenden Kindern auf freiwilliger Basis geschehen, d.h. die beteiligten Akteure sollten im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ihre Fachexpertise/ Fachkenntnisse der federführenden Fachkraft unterschützend und beratend zur Verfügung stellen. Die Gefährdungseinschätzung ist als Prozess zu verstehen. Während der Gefährdungseinschätzungsphase werden unterschiedliche Sachverhalte analysiert und systematisiert einher können hierbei neue Erkenntnisse erlangt werden. Die Bedeutsamkeit kooperativen Kinderschutzes, d.h. des Zusammenwirkens mehrerer Fachkräfte ist aufgrund der Komplexität und vielfältig erforderlichen Expertise unabdingbar.

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  • Grenzverletzungen

    Grenzverletzungen sind Verhaltensweisen, die die persönlichen Grenzen anderer Personen, ihre Gefühle und ihr Schamempfinden überschreiten (Enders/Kossatz 2012).

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H

  • Hebephilie

    Sexuelle Präferenz für Personen, die sich in der Pubertät befinden, Jungen oder Mädchen oder beiderlei Geschlechts. Personen mit einer Hebephilie fühlen sich sexuell von Personen angesprochen, deren Körper erste Merkmale der Pubertät aufweist.

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I

  • Insoweit erfahrene Fachkraft

    Eine insoweit erfahrene Fachkraft ist eine Fachkraft (InsoFa) mit abgeschlossener Berufsausbildung im pädagogischen Bereich und verfügt über solide Berufserfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern. Darüber hinaus sollte die insoweit erfahrene Fachkraft über hinreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Kindesschutzfällen verfügen und sollte mit den Verfahrensschritten des § 8a SGB VIII bewandert sein. Die insoweit erfahrene Fachkraft hat eine beratend-unterstützende Funktion bei der Gewichtung von Anhaltspunkten und kann fallspezifisch auf zusätzliche Fachstellen, Fachdienste, Institutionen und Professionen sowie Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien, Kinder und die Kita-Fachkräfte verweisen. Mit Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkraft sollen zum einen die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung systematisiert, zum anderen Unterstützungsangebote zielführend herausgearbeitet werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft wirkt nicht nur bei der Konkretisierung der Anhaltspunkte, sondern auch bei der Entwicklung von Fragestellungen, die im Klärungsprozess inkludiert werden sollten, mit. Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft beschränkt sich auf die Beratung und Begleitung in konkreten Fällen. Sie ist nicht für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII verantwortlich. Diese Aufgabe verbleibt bei der ratsuchenden Person, d.h. mit Bezug auf die Kindertagesbetreuung beim pädagogischen Personal und den Kindertagespflegepersonen. Weitergehende Informationen können den entsprechenden Empfehlungen der Landesjugendämter (Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft – eine Empfehlung für Jugendämter, 2020) entnommen werden.

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K

  • Kinderschutzambulanzen

    Medizinische Kinderschutzambulanzen an Kliniken halten auch ein ambulantes Setting für Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung vor. Eine Übersicht über die Standorte der aus Landesmitteln geförderten Kinderschutzambulanzen und weitere Informationen findet man auf der Homepage des MAGS NRW (https://www.mags.nrw/kinderschutz). 

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  • Kinderschutzgruppe

    Bei Kinderschutzgruppen handelt es sich um einen Zusammenschluss unterschiedlicher Professionen in einer Klinik zum strukturierten Umgang mit Fällen von möglicher Kindesmisshandlung; eine bundesweite Liste der Kinderschutzgruppen findet man unter diesem Link.

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  • Kindertagesbetreuung

    Die Kindertagesbetreuung umfasst die beiden Säulen Kindertageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege. Der Kinderschutz ist in diesen Einrichtungen von immenser Bedeutung. Kindertageseinrichtungen (Kita) Kindertageseinrichtungen sind Orte, an denen Kinder unter und über drei Jahren entweder ganztägig oder für einen bestimmten Teil des Tages von sozialpädagogischen Fachkräften betreut werden. Der Betrieb einer Kindertageseinrichtung bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Landesjugendamt gem. § 45 SGB VIII. Kindertagespflege Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung von ein bis maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater). Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig. Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern und findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.  

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  • Kindertageseinrichtungen

    Kindertageseinrichtungen (Kita) sind Orte, an denen Kinder unter und über drei Jahren entweder ganztägig oder für einen bestimmten Teil des Tages von sozialpädagogischen Fachkräften betreut werden. Der Betrieb einer Kindertageseinrichtung bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Landesjugendamt gem. § 45 SGB VIII. Bei der Kindertageseinrichtung handelt es sich um eine Säule der Kindertagesbetreuung.

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  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung von ein bis maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater). Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig. Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern und findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen. Die Kindertagespflege ist eine Säule der Kindertagesbetreuung.

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  • Kindeswohlgefährdung

    Als Kindeswohlgefährdung gilt gemäß Bundesgerichtshof »eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst« (vgl. Kindler u.a., 2006). Gemäß dieser Definition müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist: 1. Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein. 2. Die gegenwärtige oder zukünftige Schädigung muss erheblich sein. 3. Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist. 

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  • Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen

    Das Kompezenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen ist eine Beratungseinrichtung für alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen in NRW. Zu den Aufgaben des KKG NRW gehört auch die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und die Erstellung von Arbeitsmaterialien.

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N

  • Nebenklage

    Bei bestimmten Straftaten wird der verletzten Person ein besonderes schutzwürdiges Interesse durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis am gesamten Verfahren eingeräumt. Als Nebenkläger erhält die verletzte Person die Gelegenheit, unabhängig von der Staatsanwaltschaft die persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen. Die Liste der Straftaten, bei denen Verletzte Nebenklage erheben können umfasst bestimmte Sexualstraftaten, wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung, bestimmte Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Menschenraub, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, versuchter Mord und versuchter Totschlag. Als Nebenkläger können sich aber auch die nahen Verwandten einer durch eine Straftat getöteten Person anschließen. Will sich die verletzte Person als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, so muss diese eine entsprechende Erklärung schriftlich bei Gericht einreichen. Eine Erklärung, die vorher bei der Staatsanwaltschaft eingeht, entfaltete erst mit der Anklageerhebung Rechtswirkung. Im Strafverfahren entscheidet dann das Gericht über die Zulassung der Nebenklage. Nebenkläger können auch Prozesskostenhilfe beantragen, um die Hilfe eines anwaltlichen Beistandes in Anspruch zu nehmen. Insbesondere Opfern von schweren Sexualstraftaten können auch ohne eigene Kostenbeteiligung anwaltliche Beistände zur Seite gestellt werden. Zugelassene Nebenkläger können, müssen aber nicht, an der Hauptverhandlung teilnehmen. Sie können Fragen und Anträge stellen sowie Rechtsmittel einlegen – nicht jedoch mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Strafe oder Verurteilung wegen eines nicht zum Anschluss als Nebenklage berechtigenden Deliktes. Wird die angeklagte Person wegen einer die Nebenkläger betreffenden Straftat verurteilt, trägt die verurteilte Person die notwendigen Auslagen (das sind insbesondere die Anwaltskosten) der Nebenkläger. Bei einem Freispruch tragen die Nebenkläger ihre Kosten selbst. 

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P

  • Pädophilie

    Sexuelle Präferenz für Kinder, Jungen oder Mädchen oder Kinder beiderlei Geschlechts. Personen mit einer Pädophilie fühlen sich sexuell von Kindern mit einem vorpubertären Körper angezogen.

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  • Prävalenz

    Die Prävalenz gibt die Anzahl der Personen an, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einer Krankheit, Misshandlung... betroffen waren.

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  • Psychosoziale Prozessbegleitung

    Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Verletzte zum Beispiel, indem sie sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert, sie zu Vernehmungen begleitet, ihnen Hinweise zum Bedarf nach (weiterer) Hilfe gibt oder auch bei der Alltagsbewältigung hilft. Die Prozessbegleitung gibt durch ihre "Lotsenfunktion" Sicherheit und Orientierung. „Psychosozial“ steht dabei dafür, dass die Begleitung den ganzen Menschen in den Blick nimmt und sich an den individuellen Bedürfnissen von Opfern ausrichtet. 

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S

  • Schulische Schutzkonzepte

    Im 16. Schulrechtsänderungsgesetz wird durch eine Änderung von Paragraph 42 bestimmt, dass alle Schulen in Nordrhein-Westfalen ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch erarbeiten müssen. Dieses Schutzkonzept soll der Zustimmung der Schulkonferenz unterliegen und findet sich daher im Aufgabenkatalog der Schulkonferenz wieder. Siehe § 42 Abs. 6 SchulG NRW.

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  • Sexualisierte Übergriffe

    Sexualisierte Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch die Massivität und/oder Häufigkeit. Sie resultieren aus fachlichen und persönlichen Defiziten heraus und können Kindern und Jugendlichen sowohl körperlich als auch psychisch schaden (Enders/Kossatz 2012). 

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  • Staatliches Wächteramt

    Der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl obliegt gemäß Artikel 6 (2) GG den Eltern im Rah­men ihrer elterlichen Sorge. Können oder wollen sie dieser Verantwortung nicht nachkommen, muss der Staat Kraft seines Wächteramtes tätig werden. Aufgabenträger ist die öffentliche Jugendhilfe. Über die Vereinbarung nach § 8a Absatz 4 SGB VIII wird die Aufgabe nicht auf Träger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, übertragen, aber sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit eingebunden, da sie in der Regel den unmit­telbaren Kontakt zum Kind oder zum Jugendlichen haben. 

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