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Garantenstellung

Die Garantenstellung ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Sie meint die Pflicht einer Person dafür Sorge zu tragen, dass ein bestimmter Straftatbestand sich nicht verwirklicht.  Ein Garant ist im medizinischen Kontext jede/ jeder, die/ der Patientinnen und Patienten behandelt und aufgrund der fachlichen Kompetenz Verantwortung für das Wohl des Patienten/der Patientin hat. Wenn man seiner Garantenstellung nicht ausreichend nachkommt, kann man sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Unterlassens strafbar machen.