Direkt zum Inhalt

Beratungsangebot nach § 8b SGB VIII

Die insoweit erfahrende Fachkraft nach § 8b SGB VIII stellt ein freiwillig nutzbares Beratungsangebot zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Nach § 8b SGB VIII ist es ein individueller Rechtsanspruch auf Beratung für Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen.

Der Anlass für eine Beratung sind Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Das Ziel ist die Gefährdungseinschätzung mit dem Abschluss der Empfehlung zum weiteren Vorgehen.