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Handlungsfelder im Kinderschutz

Gruppe 1434 1

Das interdisziplinäre Informationsportal zum Kinderschutz

Das Portal "Gemeinsam für den Kinderschutz" ist ein Informationsportal für Personen und Professionen, die mit dem Thema Kinderschutz in Berührung kommen oder in diesem Bereich arbeiten. Die Website richtet sich bewusst an unterschiedliche Arbeitsfelder – an die Polizei, das Gesundheitswesen, die Schule, die Justiz sowie an die Kinder- und Jugendhilfe.

Die Informationen auf dieser Seite liefern einen Überblick zu den Rechten, Aufgaben und Pflichten der einzelnen Arbeitsfelder und sollen Sie in Ihrer Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen unterstützen. Die Seite ist zudem so angelegt, dass sie aus Sicht des jeweiligen Arbeitsfeldes auch die Kooperationszusammenhänge zu den anderen Berufsfeldern erläutert.

Das Portal legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt.

Interventionen in akuten Gefährdungssituationen

Für Interventionen in akuten Gefährdungssituationen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt und / oder den polizeilichen Notruf unter der Nummer 110.

Als Elternteil oder Betroffene*r sexualisierter Gewalt finden Sie auf der Seite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs direkte Hilfsangebote.

Kinderschutzwort der Woche

Insoweit erfahrene Fachkraft

Eine insoweit erfahrene Fachkraft ist eine Fachkraft (InsoFa) mit abgeschlossener Berufsausbildung im pädagogischen Bereich und verfügt über solide Berufserfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern. Darüber hinaus sollte die insoweit erfahrene Fachkraft über hinreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Kindesschutzfällen verfügen und sollte mit den Verfahrensschritten des § 8a SGB VIII bewandert sein. Die insoweit erfahrene Fachkraft hat eine beratend-unterstützende Funktion bei der Gewichtung von Anhaltspunkten und kann fallspezifisch auf zusätzliche Fachstellen, Fachdienste, Institutionen und Professionen sowie Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien, Kinder und die Kita-Fachkräfte verweisen. Mit Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkraft sollen zum einen die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung systematisiert, zum anderen Unterstützungsangebote zielführend herausgearbeitet werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft wirkt nicht nur bei der Konkretisierung der Anhaltspunkte, sondern auch bei der Entwicklung von Fragestellungen, die im Klärungsprozess inkludiert werden sollten, mit. Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft beschränkt sich auf die Beratung und Begleitung in konkreten Fällen. Sie ist nicht für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII verantwortlich. Diese Aufgabe verbleibt bei der ratsuchenden Person, d.h. mit Bezug auf die Kindertagesbetreuung beim pädagogischen Personal und den Kindertagespflegepersonen. Weitergehende Informationen können den entsprechenden Empfehlungen der Landesjugendämter (Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft – eine Empfehlung für Jugendämter, 2020) entnommen werden.

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