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Kindertagespflege

Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung von ein bis maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater). Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig. Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern und findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen. Die Kindertagespflege ist eine Säule der Kindertagesbetreuung.