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Weitere Gesundheitsfachberufe

Gesundheitsfachberufe als Ansprechpersonen im medizinischen Kinderschutz

Im Gesundheitswesen sind zahlreiche unterschiedliche Berufsgruppen tätig, z. B. Krankenpflegerinnen und -pfleger, Medizinische Fachangestellte, Hebammen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Je nach Konstellation erfolgt die Tätigkeit im angestellten Verhältnis oder freiberuflich (z. B. nach Überweisung durch einen Arzt/eine Ärztin). In allen diesen Berufsfeldern kann aus unterschiedlichen Konstellationen eine Behandlung von Kindern stattfinden.

Bei Behandlung eines Kindes können Verhaltensweisen oder Verletzungen auffallen, die auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls hindeuten. Nach dem Bundeskinderschutzgesetz gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

Je nach beruflicher Konstellation sollte

  • der körperliche Befund gut dokumentiert werden
  • Kontakt zum zuweisenden Arzt /Ärztin aufgenommen werden
  • oder der Befund mit dem Vorgesetzten besprochen werden
  • Kontakt zur Kinderschutzgruppe (wenn kliniksintern vorhanden) aufgenommen werden

Unabhängig davon kann jederzeit eine Beratung durch das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen erfolgen.