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Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland umfasst eine Vielzahl verschiedener Angebote für Kinder und Jugendliche, die sich durch gemeinsame Arbeitsprinzipien und Wirkungsziele auszeichnen. So sind Angebote der Jugendarbeit offen für alle jungen Menschen und werden von diesen freiwillig besucht. Dabei orientieren sich die Angebote an den individuellen Interessen und Lebenswelten junger Menschen und werden ebenso von diesen partizipativ mitgestaltet. Die Kinder- und Jugendarbeit zielt somit darauf, Kinder und Jugendliche in ihrer Subjekt- und Demokratiebildung zu unterstützen. Sie sollen also zur Selbstbestimmung und zur demokratischen Mitentscheidung und Gestaltung befähigt werden – sowohl in den Angeboten der Jugendarbeit selbst, als auch darüber hinaus in der Gestaltung der Gesellschaft, so zum Beispiel in der kommunalen Politik oder durch ehrenamtliches Engagement.  

    Aufgaben im Kinderschutz 

    Fachkräfte und Institutionen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglichen Formen von Gewalt. Der Schutzauftrag aus § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII hält die gesamte Jugendhilfe dazu an, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Handlungsbefugnisse und Pflichten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit unterscheiden sich im Vergleich zum Jugendamt maßgeblich. Die Akteure aus diesem Feld setzen sich insbesondere dafür ein, dass der Kinderschutz aus der Perspektive und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gedacht und umgesetzt wird.