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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Diese Erklärung wurde am 16. November 2022 erstellt. Das "Kompetenzzentrum Barrierefreie IT" hat den Internetauftritt im Oktober 2022 getestet. Für diesen Barrierefreiheitstest wurden die Prüfschritte des Selbstbewertungstests der BITV angewendet. Diese basieren auf dem internationalen Standard WCAG. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit nach der Bewertung nach BITV/WCAG nicht konform ist.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind im BITV-Test als nicht, eher nicht oder nur teilweise erfüllt bewertet worden.

Nicht erfüllt:

  • Auf allen Seiten ist der Prüfschritt 9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar nicht erfüllt.

Eher nicht erfüllt:

  • Auf der Seite Kindertagesbetreuung ist der Prüfschritt 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte eher nicht erfüllt.
  • Auf der Seite Kooperation mit der Polizei ist der Prüfschritt 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte eher nicht erfüllt.

Teilweise erfüllt:

  • Auf der Seite Kinder- und Jugendhilfe ist der Prüfschritt 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften nur teilweise erfüllt.
  • Auf der Seite Kinder- und Jugendhilfe ist der Prüfschritt 9.1.4.10 Inhalte brechen um nur teilweise erfüllt.

Alle aufgeführten Prüfschritte wurden bereits behoben. Die Behebung der im BITV-Test aufgeführten Prüfschritte wurde durch die d-NRW AöR nachgetestet und die Behebung dokumentiert und bestätigt. Somit erfüllen diese Inhalte die Kriterien zur Barrierefreiheit.

Die PDF-Dokumente sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. November 2022 in Düsseldorf erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 837 – 2000

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik